Ausnahmegenehmigung zum Parken während des Barthelmarktes

Auf Anregung von Anwohnern der betroffenen Straßenzüge im Bereich des Barthelmarktes hat der Markt Manching in der Zeit des Barthelmarktes in den Wohngebieten weiträumig Haltverbote aufgestellt. Anwohner erhielten in den Vorjahren bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.

 

Insbesondere bei einer Erprobungsfahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug durch die Wohngebiete wurde jedoch festgestellt, dass durch geparkte Fahrzeuge in den Straßen es der Feuerwehr und den Rettungsdiensten teilweise nicht möglich ist, im Notfall an den Einsatzort zu kommen.

 

Daher hat der Marktausschuss beschlossen, seit dem Barthelmarkt neue Regelungen zu treffen, welche aufgrund des guten Gelingens und des positiven Feedbacks auch in diesem jahr fortgeführt werden.

 

Ausnahmegenehmigungen erhalten auf Antrag künftig grundsätzlich nur noch Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Kennzeichen G oder H.

 

Sollten Anwohner nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Kennzeichen G oder H sein und wird dennoch zwingend eine Ausnahmegenehmigung zum Parken benötigt, so sind dem Ordnungsamt des Marktes Manching die Gründe hierfür bis spätestens Ende Juli schriftlich mitzuteilen. Neben dem Autokennzeichen und dem Namen des Halters ist auch anzugeben, warum das Auto während der Zeit des Barthelmarktes nicht auf Privatgrund oder anderweitigen Flächen abgestellt werden kann.

 

Der Markt Manching bittet um Verständnis, dass im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung diese Vorgehensweise notwendig ist.