Verkehrsüberwachung

 

Verstöße gegen die StVO werden auch in diesem Jahr wieder rigoros geahndet - bis hin zum Abschleppen!

 

Verstopfte Seitenstraßen, zugeparkte Zufahrten und teilweise sogar parkende Fahrzeuge auf den Zufahrtswegen der Rettungsfahrzeuge sorgen immer wieder für Unmut bei den Sicherheitsbehörden und den Oberstimmer Bürgern.

Aufgrund der positiven Resonanz der Anlieger und Sicherheitsbehörden aus den Vorjahren werden auch heuer wieder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung rund um den Barthelmarkt rigoros geahndet. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird verstärkt Kontrollen durchführen. Unverbesserlichen droht sogar abgeschleppt zu werden, wenn sie in gekennzeichneten Rettungswegen stehen oder in den Seitenstraßen verkehrsbehindernd parken.

 

Auch das Missachten von Zufahrtsverboten oder Absperrungen wird wieder strenger kontrolliert werden.

 

Anwohner, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Kennzeichen G und H sind, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in ausgewiesenen Zonen im Rathaus beantragen. Ansonsten werden Ausnahmegenehmigungen nur noch in begründeten Sonderfällen ausgestellt.

 

Es stehen ausreichend große Parkplätze kostengünstig zur Verfügung (3,50 €/Tag).

 

Natürlich kann der Barthelmarkt auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr, z.B. INVG Linien 16 und 18 oder den Sonderbuslinien der Busunternehmen Stempfl Verkehrsgesellschaft mbH, Fröschl Reisen, Omnibusunternehmen Josef Spangler OHG, Omnibus Zinsmeister und der Sonderlinie der Stadt Geisenfeld erreicht werden. Die Fahrpläne hierzu sind ab Mitte August im Rathaus ausgelegt oder unter dem Menüpunkt Busfahrpläne.